Gefährdungen vermeiden,
Risiken minimieren
Wenn eine Unternehmen frühzeitig Maßnahmen ergreift, um Chancen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu nutzen, können arbeitsbedingte Gefährdungen und Risiken mininiert werden.
Für die sicherheitstechnische Betreuung ist ein anspruchsvolles, umfassendes Kompetenzprofil erforderlich, dass Sicherheitsingenieure und auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit in die Lage versetzt, die grundlegenden Anforderungen des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaften zu erfüllen. Es kommen weitere Anforderungen hinzu, insbesondere bei den sozialen Beratungskompetenzen, um Ihr Unternehmen bei der Beherrschung der Wandlungsprozesse zu unterstützen.
Physische und psychische Gesundheit im Unternehmen schützen und fördern
Das Ziel und die beabsichtigten Ergebnisse des Arbeitsschutz-Management-Systems sind
- die Prävention arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen aller Menschen im Unternehmen und
- die Bereitstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze.
Hierfür ist es von entscheidender Bedeutung durch wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen, arbeitsbedingte Gefährdungen zu vermeiden und Risiken zu minimieren.
Warum ist das wichtig?
Jeder Mensch möchte an einem sicheren Arbeitsplatz seine individuelle Leistung erbringen. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dies durch unterschiedliche gesetzliche Vorgaben sicherstellen und sich darum bemühen, sichere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden zu schaffen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert hierzu die Pflichten des Arbeitsgebers, aber auch die Mitwirkungspflichten und Rechte der Arbeitnehmenden.
In puncto Arbeitsschutz zeigt eine Umfrage im Auftrag der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, dass Angestellte mit ihren Arbeitgebern nicht ganz zufrieden sind.
Für die Investition in Gesundheit und Sicherheit gibt es die Schulnote 2,6.
Schlechter schneidet die Regelmäßigkeit von Schulungen ab, bei der Arbeitnehmer im Bereich Arbeitsschutz ausgebildet werden (2,8); schlechtere Noten wurden tendenziell in größeren Unternehmen (mindestens 50 Mitarbeiter) vergeben.
Wir unterstützen Sie
Fachlich kompetent begleiten wir Sie bei folgenden Themen zum …
Arbeitsschutz-System
- Aufbau und Verbesserung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes (Arbeitssicherheit)
- Auditierung Ihres Arbeitsschutzsystems und Herstellen der Konformität in Übereinstimmung mit den Anforderungen an Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) nach DIN ISO 45001
- Wahrnehmung der Aufgaben zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 entsprechend dem jeweiligen betrieblichen Betreuungsbedarf
- Aufbau der erforderlichen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Entwicklung von Arbeitsschutzzielen unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Ziele
- Verhütung von Arbeitsunfällen durch frühzeitige Einbindung in Neuprojekte und bei Veränderung bestehender Maschinen und Anlagen
- Proaktive Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Beratung bei neuen Arbeitssystemen, Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Maschinen und Gefahrstoffen
- Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Wahrnehmung der Aufgaben zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 entsprechend dem jeweiligen betrieblichen Betreuungsbedarf.
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung menschen- und altersgerechter Aspekte
- Wenn es denn geschehen ist: Untersuchung von Arbeitsunfällen und Erarbeitung von Maßnahmen
- Beratung bei neuen Arbeitssystemen, Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Maschinen und Gefahrstoffen
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung/ Unterstützung technischer Dokumentationen, wie
- individueller, tätigkeitsbezogener Betriebsanweisungen
- Checklisten
- Gefahrstoffverzeichnissse
- Unfallstatistiken
- Beratung bei der Auswahl und der Verwendung von persönlicher Körperschutzausrüstung (PSA)
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
Fachlich kompetent begleiten wir Sie bei folgenden Themen zur …
Arbeitsschutz-Praxis
Und das sind die Fakten:
Arbeitsschutz ist Pflicht für menschengerechtes Arbeiten.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestimmt strukturelle Anforderungen. Es greift in die Organisationsfreiheit des Arbeitgebers ein. Zur Unterstützung bei der Durchführung des Arbeitsschutzes werden vom Unternehmer zu bestellende Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zur Seite gestellt.
Die Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken, kurz ESENER–2, gewährt einen Einblick in die größten Gefahren an europäischen Arbeitsplätzen: Neben dem Umgang mit schwierigen Kunden, Patienten sowie Schülern (58 %) ist ein wichtiger Risikofaktor Skelett- und Muskelerkrankungen, die durch falsche, anstrengende oder schmerzhafte Körperhaltungen oder monotone Bewegungen entstehen.
